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Botschaft der Elfenbeinküste in Deutschland

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Unsere Adresse

Schinkelstraße 10, 14193 Berlin

korrekte Öffnungszeiten: 9:00 - 15:00

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Telefon: service consulaire : +49 (0)30 890696-115 / secrétariat : +49 (0)30 890696-0
Fax: +49 (0)30 25758993
E-Mail: sec.allemagne@diplomatie.gouv.ci / contact@ambaci.de

Montag bis Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr

Schreiben an die Botschaft mail

Zum Bezahlen hier klicken

 

Eheschließung: 100,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Geburtsurkunde beider Eheleute mit dem Vermerk «En vue de mariage» (zwecks Heirat), mit Legalisation des Innenministeriums und des Außenministeriums,
  • ivorische Staatsangehörigkeitsbescheinigung mit Legalisation des Justizministeriums und des Außenministeriums,
  • polizeiliches Führungszeugnis mit Legalisation des Justizministeriums und des Außenministeriums,
  • Ledigkeitsbescheinigung mit Legalisation des Innenministeriums und des Außenministeriums,
  • Ehefähigkeitszeugnis mit Legalisation des Justizministeriums und des Außenministeriums, 
  • Fotokopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises sowie das originale Ausweisdokument,
  • Fotokopie des deutschen Aufenthaltstitels,
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil. In diesem Fall muss die Geburtsurkunde des geschiedenen Ehepartners zwingend den Vermerk „Ehe geschlossen am … und geschieden am …“ enthalten.
  • konsularischer Ausweis,
  • Wohnsitzbescheinigung.

NB:
– Zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Botschaft dürfen alle Unterlagen höchstens drei (3) Monate alt sein.
– Alle Unterlagen von ausländischen Staatsangehörigen bedürfen einer Bestätigung ihrer Echtheit durch die jeweilige Botschaft oder das Konsulat in Deutschland.
– Die Botschaft ist nicht berechtigt, eine Ehe zwischen einem ivorischen und einem deutschen Staatsangehörigen zu schließen.

 

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Ehefähigkeitszeugnis: 25,- € + 2O,- € + 20,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Geburtsurkunde mit Legalisation des Innenministeriums sowie des Außenministeriums (die Unterschriften müssen von der Botschaft beglaubigt werden, 20,- €),
  • Ledigkeitsbescheinigung mit Legalisation des Innenministeriums sowie des Außenministeriums (die Unterschriften müssen von der Botschaft beglaubigt werden, 20,- €),
  • Fotokopien der gültigen Reisepässe beider künftiger Ehepartner,
  • Wohnsitzbescheinigung,
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter selbstklebender Umschlag.

 

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Eintragung einer Heiratsurkunde: 25,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • internationale Heiratsurkunde,
  • Geburtsurkunde beider Ehepartner,
  • Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises beider Ehepartner,
  • Wohnsitzbescheinigung beider Ehepartner,
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter selbstklebender Umschlag.

 

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