Eheschließung: 100,- €
- an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
- Geburtsurkunde beider Eheleute mit dem Vermerk «En vue de mariage» (zwecks Heirat), mit Legalisation des Innenministeriums und des Außenministeriums,
- ivorische Staatsangehörigkeitsbescheinigung mit Legalisation des Justizministeriums und des Außenministeriums,
- polizeiliches Führungszeugnis mit Legalisation des Justizministeriums und des Außenministeriums,
- Ledigkeitsbescheinigung mit Legalisation des Innenministeriums und des Außenministeriums,
- Ehefähigkeitszeugnis mit Legalisation des Justizministeriums und des Außenministeriums,
- Fotokopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises sowie das originale Ausweisdokument,
- Fotokopie des deutschen Aufenthaltstitels,
- bei Geschiedenen: Scheidungsurteil. In diesem Fall muss die Geburtsurkunde des geschiedenen Ehepartners zwingend den Vermerk „Ehe geschlossen am … und geschieden am …“ enthalten.
- konsularischer Ausweis,
- Wohnsitzbescheinigung.
NB:
– Zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Botschaft dürfen alle Unterlagen höchstens drei (3) Monate alt sein.
– Alle Unterlagen von ausländischen Staatsangehörigen bedürfen einer Bestätigung ihrer Echtheit durch die jeweilige Botschaft oder das Konsulat in Deutschland.
– Die Botschaft ist nicht berechtigt, eine Ehe zwischen einem ivorischen und einem deutschen Staatsangehörigen zu schließen.
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Ehefähigkeitszeugnis: 25,- € + 2O,- € + 20,- €
- an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
- Geburtsurkunde mit Legalisation des Innenministeriums sowie des Außenministeriums (die Unterschriften müssen von der Botschaft beglaubigt werden, 20,- €),
- Ledigkeitsbescheinigung mit Legalisation des Innenministeriums sowie des Außenministeriums (die Unterschriften müssen von der Botschaft beglaubigt werden, 20,- €),
- Fotokopien der gültigen Reisepässe beider künftiger Ehepartner,
- Wohnsitzbescheinigung,
- frankierter, an den Antragsteller adressierter selbstklebender Umschlag.
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Eintragung einer Heiratsurkunde: 25,- €
- an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
- internationale Heiratsurkunde,
- Geburtsurkunde beider Ehepartner,
- Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises beider Ehepartner,
- Wohnsitzbescheinigung beider Ehepartner,
- frankierter, an den Antragsteller adressierter selbstklebender Umschlag.