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Botschaft der Elfenbeinküste in Deutschland

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Unsere Adresse

Schinkelstraße 10, 14193 Berlin

korrekte Öffnungszeiten: 9:00 - 15:00

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Telefon: service consulaire : +49 (0)30 890696-115 / secrétariat : +49 (0)30 890696-0
Fax: +49 (0)30 25758993
E-Mail: sec.allemagne@diplomatie.gouv.ci / contact@ambaci.de

Montag bis Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr

Schreiben an die Botschaft mail

PERSONENSTANDSURKUNDEN

   

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Erforderliche Unterlagen:

1. Eintragung einer Heiratsurkunde: 25,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • internationale Heiratsurkunde,
  • Geburtsurkunde beider Ehepartner,
  • Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises beider Ehepartner,
  • Wohnsitzbescheinigung beider Ehepartner,
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter Umschlag.

2. Ehefähigkeitszeugnis: 25,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Geburtsurkunde mit Legalisation des Innenministeriums sowie des Außenministeriums,
  • Ledigkeitsbescheinigung mit Legalisation des Innenministeriums sowie des Außenministeriums,
  • Fotokopien der gültigen Reisepässe beider künftiger Ehepartner,
  • Wohnsitzbescheinigung,
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter Umschlag.

3. Eintragung einer Geburt: 25,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • internationale Geburtsurkunde des Kindes,
  • Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises beider Eltern,
  • Wohnsitzbescheinigung eines Elternteils, in der der Name des Kindes erwähnt ist,
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter Umschlag.

4. Beglaubigung der Einverständniserklärung der Eltern für Reisepass für Minderjährige: 25,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweisses des des Elternteils oder gesetzlichen Vormunds, das/der sein Einverständnis gibt.

Ein Vordruck für die Einverständniserklärung (autorisation parentale) kann unter Konsularischer Ansatz --> Unterlagen --> Verwaltungsformulare heruntergeladen werden.

5. Eintragung einer Sterbeurkunde: 25,- €

  • internationale Sterbeurkunde,
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises des Verstorbenen,
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter Umschlag.


NB: Für die Beantragung der Überführungsgenehmigung ist das Flugticket oder die Flugreservierung vorzulegen.

6. Beglaubigung einer Vollmacht: 20,- €  

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Original des vom Antragsteller unterzeichneten Dokuments,
  • Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises des Vollmachtgebers,
  • Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises des Bevollmächtigten.

7. Unterschriftsbeglaubigung: Privatperson 20,- € / Unternehmen 100,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Original des zu beglaubigenden Dokuments,
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter Umschlag.

8. Antrag auf Verzicht auf die ivorische Staatsangehörigkeit: 25,- €

Die Botschaft weist die ivorische Community darauf hin, dass Côte d'Ivoire, gemäß Gesetz Nr. 2013-654 vom 13. September 2013 zur Änderung von Artikel 12, 13, 14, und 16 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 61-415 vom 14. Dezember 1961, geändert durch die Gesetze Nr. 72-852 vom 21. Dezember 1972 und Nr. 2004-662 vom 17. Dezember 2004 sowie die Entscheidungen Nr. 2005-03/PR vom 15. Juli 2005 und Nr. 2005-09/PR vom 29. August 2005, den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit zur Vermeidung von Staatenlosigkeit erst nach dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zulässt, s. Artikel 48 Absatz 1:
„Die ivorische Staatsangehörigkeit verliert, wer als Volljähriger freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt oder eine solche anerkennt.“
Jeder Ivorer, der die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, muss bei der Botschaft zwingend einen an den Justizminister gerichteten handschriftlichen Antrag auf Verzicht auf die ivorische Staatsangehörigkeit einreichen, dem folgende Unterlagen beizufügen sind:

  • der ivorische Reisepass,
  • die ihn betreffenden Personenstandsurkunden,
  • Staatsangehörigkeitsbescheinigung,
  • beglaubigte Fotokopie der Einbürgerungsurkunde (nicht der Einbürgerungszusicherung!),
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter Umschlag.

NB: Der Botschafter stellt dem Antragsteller eine Bestätigung aus und leitet das Dossier an die zuständigen ivorischen Behörden weiter.

9. Laissez-passer: freiwillige Rückkehr: 50,- € /
für Ausweisung: 350
,-

Ein Laissez-passer ist ein Dokument, das in Ausnahmefällen (z.B. Verlust des Reisepasses) von der Botschaft ausgestellt werden kann, damit ein ivorischer Staatsbürger freiwillig nach Côte d’Ivoire ausreisen kann. Die Gültigkeit ist auf einen (1) Monat begrenzt.

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Fotokopie des ivorischen Reisepasses oder Personalausweises,
  • bei Verlust des Reisepasses/Personalausweises: Fotokopie der Verlusterklärung,
  • Wohnsitzbescheinigung,
  • zwei aktuelle Passfotos,
  • Fotokopie des Flugtickets oder der Flugreservierung,
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter Umschlag (Format A4).

10. Lebens- und Wohnsitzbescheinigung: 20,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Fotokopie des ivorischen Reisepasses oder Personalausweises,
  • Wohnsitzbescheinigung.

NB: Die Ausstellung einer Lebens- und Wohnsitzbescheinigung erfordert die persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Botschaft.

11. Konsularischer Ausweis: 25,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Fotokopie des gültigen ivorischen Reisepasses, 
    oder, falls nicht vorhanden:
    Bestätigung der Beantragung eines neuen Personalausweises,
    oder, falls nicht vorhanden:
    • Geburtsurkunde des Antragstellers,
    • ivorische Staatsangehörigkeitsbescheinigung des Antragstellers,
    • Fotokopie des ivorischen Personalausweises eines Elternteils,
  • Wohnsitzbescheinigung,
  • zwei (2) identische aktuelle Passfotos,
  • zwei (2) vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefüllte Informationsbogen (zum Herunterladen hier klicken),
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter Umschlag.
  • Bestätigung der Bezahlung der Konsulatsgebühren i.H.v. 25 €.

Für eine Erneuerung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • der abgelaufene konsularische Ausweis,
  • Wohnsitzbescheinigung,
  • zwei (2) identische aktuelle Passfotos,
  • zwei (2) vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefüllte Informationsbogen (zum Herunterladen hier klicken),
  • frankierter, an den Antragsteller adressierter Umschlag.
  • Bestätigung der Bezahlung der Konsulatsgebühren i.H.v. 25 €.

12. Eheschließung: 100,- €

  • an den Botschafter gerichteter schriftlicher Antrag,
  • Geburtsurkunde beider Eheleute mit dem Vermerk «En vue de mariage» (zwecks Heirat), mit Legalisation des Innenministeriums und des Außenministeriums,
  • ivorische Staatsangehörigkeitsbescheinigung mit Legalisation des Justizministeriums und des Außenministeriums,
  • polizeiliches Führungszeugnis mit Legalisation des Justizministeriums und des Außenministeriums,
  • Ledigkeitsbescheinigung mit Legalisation des Innenministeriums und des Außenministeriums,
  • Ehefähigkeitszeugnis mit Legalisation des Justizministeriums und des Außenministeriums, 
  • Fotokopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises sowie das originale Ausweisdokument,
  • Fotokopie des deutschen Aufenthaltstitels,
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil. In diesem Fall muss die Geburtsurkunde des geschiedenen Ehepartners zwingend den Vermerk „Ehe geschlossen am … und geschieden am …“ enthalten.
  • konsularischer Ausweis,
  • Wohnsitzbescheinigung.

NB:
– Zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Botschaft dürfen alle Unterlagen höchstens drei (3) Monate alt sein.

– Alle Unterlagen von ausländischen Staatsangehörigen bedürfen einer Bestätigung ihrer Echtheit durch die jeweilige Botschaft oder das Konsulat in Deutschland.
– Die Botschaft ist nicht berechtigt, eine Ehe zwischen einem ivorischen und einem deutschen Staatsangehörigen zu schließen.

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